Teilfolierungen, bei denen die Grundfarbe erkennbar bleibt, müssen nicht eingetragen werden. Vollfolierungen, welche die Grundfarbe des Fahrzeugs ändern, sind hingegen eintragungspflichtig.
Teilfolierungen, bei denen die Grundfarbe erkennbar bleibt, müssen nicht eingetragen werden. Vollfolierungen, welche die Grundfarbe des Fahrzeugs ändern, sind hingegen eintragungspflichtig.