Allgemeine Geschäftsbedingungen der medienwerk15 GmbH (druckstudio.de) für Verbraucher:

§ 1 Geltung der Bedingungen
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An individuell auf Wunsch ausgearbeitete Angebote halten wir uns 14 Kalendertage gebunden.
  2. Der Auftraggeber ist 14 Kalendertage an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Lehnen wir nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
  3. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
  4. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Auftraggeber zwecks Ausführung eines Auftrags getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

§ 3 Preise, Preisänderungen

  1. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
  2. Alle Preise sind inklusive Verpackungs- und Versandkosten innerhalb Deutschland.
  3. Nachträglich, d.h. nach Auftragsannahme durch den Auftraggeber, veranlasste Änderungen des Auftrages werden in Rechnung gestellt. Als Änderung eines Auftrages gilt auch jede Änderung der Auftragsdaten (Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg u. dgl.). Die Änderungen werden pauschal mit einer Gebühr von 14,28 Euro brutto in Rechnung gestellt, soweit keine anderweitige schriftliche Regelung getroffen wird.
  4. Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden separat berechnet.
  5. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten insbesondere an den gelieferten oder übertragener Daten des Auftraggebers ohne Rücksprache mit diesem auszuführen, wenn dies im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet. Entstehen dem Auftraggeber hierdurch Mehrkosten, die zehn Prozent des Auftragswertes (Angebotspreis) übersteigen, ist für den Teil der Mehrkosten, der zehn Prozent des Auftragswertes – aber mindestens 34,51 Euro brutto – übersteigt, vorab die Zustimmung des Auftraggebers zur Berechnung dieser Kosten einzuholen.
  6. Bei Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber oder bei Nichtlieferung der Daten bis zum vereinbarten Termin, ist eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 23,80 Euro brutto zu zahlen. Liegen die von uns bereits erbrachten Leistungen über diesem Betrag, so wird auf Grundlage dieser Leistungen abgerechnet.

§ 4 Auftragsausführung/Freigabe durch den Auftraggeber

  1. Wir führen alle Aufträge auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus. Die Daten sind in den von uns angegebenen Dateiformaten anzuliefern. Für abweichende Dateiformate können wir dem Auftrageber eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten, es sei denn, wir haben dies ausdrücklich schriftlich zugesagt. Der Auftraggeber verantwortet die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten, insbesondere die Fehlerfreiheit der Datenübertragung.
  2. Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten prüfen wir nicht auf Fehlerfreiheit; dies gilt insbesondere für Datenträger und übertragene Daten. Eine Hinweispflicht ergibt sich für uns nur bei offensichtlich nicht verarbeitungsfähigen oder nicht lesbaren Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber.

§ 5 Lieferzeiten

  1. Liefertermine oder -fristen bedürfen für ihre Verbindlichkeit der Schriftform. Kommt es dem Auftraggeber entscheidend auf eine bestimmte Frist an, hat er dies unmissverständlich und schriftlich zu äußern. Fixtermine für die Leistungserbringung sind nur gültig, wenn diese von uns als Fixtermin, Festtermin oder verbindlicher Termin bestätigt wurden. Bei Fixterminen besteht bei Terminüberschreitung für den Auftraggeber das Recht zum sofortigen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag. Bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung des Rücktritts können von uns die bereits erbrachten und vom Auftraggeber abgenommen Lieferungen und Leistungen berechnet werden, es sei denn, der Auftraggeber wird durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt.
  2. Bei Vorliegen einer von uns zu vertretenden Lieferverzögerung wird die Dauer der vom Auftraggeber zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei uns beginnt.
  3. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen durch unser Haus setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.
  4. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des uns entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über.

§ 6 Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens einem Monat zum Schluss eines Quartals gekündigt werden.

§ 7 Versand

  1. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Haus verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
  2. Auf Wunsch des Auftraggebers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.
  3. Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Eine abweichende Vereinbarung bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
  4. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers.
  5. Das gleichzeitige Versenden verschiedenartiger Produkte auf unterschiedlichen Grammaturen ist leider nicht möglich.

§ 8 Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln

  1. Hat der gelieferte Gegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung oder hat er nicht die Eigenschaften, die der Auftraggeber nach unseren Angaben erwarten kann, leisten wir grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Sache. Mehrfache Nachlieferungen sind zulässig. Schlägt zweifache Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl den Kaufpreis angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten.
  2. Die Verjährungsfrist für die vorstehenden Ansprüche beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
  3. Bei farbigen Arbeiten in allen Herstellungsverfahren können geringfügige (+/- 10%) Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen, z. B. Proofs und Ausdrucken (auch wenn sie von uns erstellt wurden) und dem Endprodukt.
  4. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung entfällt, wenn der Auftraggeber das Material liefert.
  5. Hat der Auftraggeber auch auf Nachfrage keinen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt und auch keinen von uns erstellten Proof oder Abdruck abgenommen, sind wir von jeder Mängelhaftung frei.
  6. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
  7. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Ware sind hinzunehmen. Hierzu zählen auch Makulatur, Anlaufbögen, Einrichtexemplare weiterverarbeitender Maschinen, sowie produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen, sofern nicht bereits von uns aussortiert.
  8. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Für Schäden, die nicht den gelieferten Gegenstand betreffen, übernehmen wir keine Haftung. Von diesem Ausschluss sind insbesondere entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers umfasst. Dies gilt auch für alle Schäden, die von unseren Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen verursacht werden.
  9. Werden am gelieferten Gegenstand Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte vorgenommen, ist unsere Haftung ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Veränderungen für den Fehler oder Schaden nicht ursächlich sind.
  10. Alle uns übergebenen Vorlagen werden von uns sorgsam behandelt. Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen übernehmen wir jedoch nur bis zum Materialwert. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art und eine Haftung für normale Abnutzung sind ausgeschlossen.
  11. Mängelgewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu.

§ 9 Haftungsbegrenzung
Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf den nach der Art Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die unserem Haus aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber derzeit oder künftig zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Auftraggeber darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
  2. Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher oder Insolvenzverwalter – auf die Vorbehaltsware wird der Auftraggeber auf unser Vorbehaltseigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Auftraggeber.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers – insbesondere bei Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

§ 11 Zahlung

  1. Die Zahlung erfolgt in der Regel per Bar-Nachnahme. Bei Nachnahmelieferungen entstehen zusätzliche 7,14 Euro brutto Nachnahmegebühr.
  2. Wird die Annahme verweigert, so erheben wir eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 Euro netto. Auf diesen Schadensersatzanspruch entfällt keine Umsatzsteuer. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit einen geringeren Schaden nachzuweisen, der dann zugrunde gelegt wird. Unser Haus hat ebenso die Möglichkeit einen höheren Schaden nachzuweisen, der dann zugrunde gelegt wird. Die Ware wird unabhängig von diesem Vorgang in Rechnung gestellt.
  3. Soweit aufgrund schriftlicher Vereinbarung nicht per Nachnahme gezahlt werden muss, sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, sofern nicht schriftlich andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.
  4. Verkaufspersonal und technisches Personal sind zum Inkasso nicht berechtigt; ausgenommen sind Beträge bis zu 1.000,00 Euro in bar gegen Aushändigung einer Barverkaufs-Quittung. Im übrigen können Zahlungen mit befreiender Wirkung nur unmittelbar auf ein von uns angegebenes Bank-. oder Postscheckkonto erfolgen.
  5. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort fällig.
  6. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, wobei wir über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  7. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
  8. Ansprüche gegen unser Haus sind nicht abtretbar.
  9. Aufträge, die per Vorkasse bestellt werden, bearbeiten wir erst, wenn ein Zahlungseingang verzeichnet ist.

§ 12 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
Der Auftraggeber haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Der Auftraggeber stellt unser Haus von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.

§ 13 Copyright

  1. Für Leistungen, die wir im Kundenauftrag erbringen, insbesondere an grafischen Entwürfen, Bild-und Textmarken, Layouts usw. behalten wir uns alle Rechte vor (Copyright). Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über.
  2. Es besteht keine Herausgabepflicht unseres Hauses im Hinblick auf Zwischenerzeugnisse wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden. Abweichende Vereinbarungen sind möglich und müssen schriftlich vereinbart sein.

§ 14 Geheimhaltung
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

§ 15 Daten und Auftragsunterlagen

  1. Die vom Auftraggeber aufgrund des Geschäftsvorfalls erhaltenen Daten werden in unserem Hause ausschließlich zur Bearbeitung gespeichert.
  2. Alle vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen, insbesondere Vorlagen, Daten und Datenträger, werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes hinaus archiviert. Sollen diese versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen. Eine Haftung unseres Hauses für Beschädigung oder Verlust ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln.
  3. Das Recovern archivierter Daten, d.h. die Suche der Daten im Archiv, ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für die weitere Bearbeitung wird mit 23,80 Euro brutto für jeden archivierten Druckauftrag berechnet.
  4. Der Versand von Daten oder Auftragsunterlagen an den Auftraggeber oder einen Dritten erfolgt gegen Entgelt. Er beträgt je Sendung pauschal 11,90 Euro brutto zuzüglich Fracht-und/oder Kurierkosten.

§ 16 Anwendbares Recht, Teilnichtigkeit

  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen unserem Haus und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der medienwerk15 GmbH (druckstudio.de) für Unternehmer:

§ 1 Geltung der Bedingungen

  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen fort, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
  2. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.
  2. Die Verkaufsangestellten des Auftragnehmers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.
  3. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der unmittelbare Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der Lieferung in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinsam als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis hierfür vorliegt.
  4. Bei Bestellung auf Rechnung Dritter – unabhängig, ob im eigenen oder fremden Namen – gelten Besteller und Rechnungsempfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber. Eine spätere Rechnungsänderung nach bereits erfolgter Fakturierung auf Wunsch des Bestellers auf einen anderen Rechnungsempfänger bedeutet den stillschweigenden Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.

§ 3 Preise

  1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Auftragnehmer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
  2. Die Preise verstehen sich, inklusive Verpackungs- und Versandkosten innerhalb Deutschland zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Nachträglich, d.h. nach der Auftragsannahme durch den Auftragnehmer, veranlasste Änderungen des Auftrages werden in Rechnung gestellt. Als Änderung eines Auftrages gilt auch jede Änderung der kaufmännischen Auftragsdaten (Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg, etc). Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers werden pauschal mit einer Gebühr von 12,00 Euro zzgl. UST. in Rechnung gestellt, soweit keine anderweitige schriftliche Regelung getroffen wurde.
  4. Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden separat berechnet.
  5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten insbesondere an den gelieferten oder übertragenen Daten des Auftraggebers ohne Rücksprache mit diesem selbständig auszuführen, wenn dies im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet. Entstehen dem Auftraggeber hierdurch Mehrkosten, die zehn Prozent des Auftragswertes (Angebotspreis) übersteigen, ist für den Teil der Mehrkosten, der zehn Prozent des Auftragswertes, mindestens jedoch 29,00 Euro zzgl. UST., übersteigt, vorab die Zustimmung des Auftraggebers zur Berechnung dieser Kosten einzuholen.
  6. Bei Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber oder bei Nichtlieferung der Daten bis zum vereinbarten Termin, wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 Euro zzgl. UST. fällig. Liegen die vom Auftragnehmer bereits erbrachten Leistungen über diesem Betrag, so wird auf Grundlage dieser Leistungen abgerechnet.

§ 4 Auftragsausführung/Freigabe durch den Auftraggeber

  1. Der Auftragnehmer führt alle Aufträge, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus. Die Daten sind in den vom Auftragnehmer angegebenen Dateiformaten anzuliefern. Für abweichende Dateiformate kann der Auftragnehmer eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten, es sei denn, dieses Format wurde vom Auftragnehmer schriftlich genehmigt. Der Auftraggeber verantwortet die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten, insbesondere die Fehlerfreiheit der Datenübertragung.
  2. Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht von Seiten des Auftragnehmers. Dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten. Eine Hinweispflicht für den Auftragnehmer ergibt sich nur für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber.

§ 6 Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens einem Monat zum Quartalsende gekündigt werden.

§ 7 Versand

  1. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Auftragnehmers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
  2. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers, Tostedt.
  3. Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Eine abweichende Vereinbarung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
  4. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers.
  5. Jede Sendung, bei der eine äußerliche Beschädigung vorliegt, ist vom Auftraggeber nur anzunehmen unter Feststellung des Schadens seitens des Spediteurs/Frachtführers. Soweit dies unterbleibt, erlöschen alle Schadensersatzansprüche hieraus dem Auftragnehmer gegenüber.
  6. Das gleichzeitige Versenden verschiedenartiger Produkte auf unterschiedlichen Grammaturen ist leider nicht möglich.

§ 8 Rechte des Auftraggebers wegen Mängel

  1. Die Produkte werden frei von Fabrikations- und Materialmängeln geliefert.
  2. Die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung der Produkte.
  3. Der Auftraggeber hat die Mangelfreiheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit Druck- bzw. Fertigungsfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten.
  4. Mängel sind unverzüglich (spätestens innerhalb von sieben Tagen) und schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel, die bei der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
  5. Rücksendungen jeder Art müssen mit dem Auftragnehmer abgesprochen werden. Unfrei zurück gesendete Ware wird nicht angenommen.
  6. Bei farbigen Arbeiten in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen (+/- 10%) vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen, z. B. Proofs und Ausdrucken, auch wenn sie vom Auftragnehmer erstellt wurden, und dem Endprodukt.
  7. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung entfällt, wenn der Auftraggeber das Material liefert.
  8. Hat der Auftraggeber auch auf Nachfrage keinen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt und auch keinen vom Auftragnehmer erstellten Proof oder Abdruck abgenommen, ist der Auftragnehmer von jeder Haftung frei.
  9. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
  10. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Ware sind hinzunehmen. Hierzu zählen auch Makulatur, Anlaufbögen, Einrichtexemplare weiterverarbeitender Maschinen, sowie produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen, sofern diese nicht aussortiert wurden.
  11. Bei einem vom Auftragnehmer zu vertretenden Mangel der gelieferten Sache ist er nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzleistung berechtigt. Mehrfache Nachlieferungen sind zulässig. Schlägt zweifache Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl den Kaufpreis angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten.
  12. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Für Schäden, die nicht den gelieferten Gegenstand betreffen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Von diesem Ausschluss sind insbesondere entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers umfasst. Dies gilt auch für alle Schäden, die von den Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers verursacht werden.
  13. Für Schäden aus Verzug und Pflichtverletzungen von vertragswesentlichen Pflichten haftet der Auftragnehmer nur, soweit diese Schäden vorhersehbar sind.
  14. Werden am gelieferten Gegenstand Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte vorgenommen, ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Veränderungen für den Fehler oder Schaden nicht ursächlich sind.
  15. Alle dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen werden von diesem sorgsam behandelt. Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen übernimmt dieser nur bis zum Materialwert. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art und eine Haftung für normale Abnutzung sind ausgeschlossen.
  16. Vorgenannte Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei grob fahrlässigem und vorsätzlichem Verhalten.
  17. Ansprüche wegen Mängel gegen den Auftragnehmer stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Auftragnehmer aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber derzeit oder künftig zustehen, werden dem Auftragnehmer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% Übersteigt.
    • Die Ware bleibt Eigentum des Auftragnehmers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Auftragnehmer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-)-Eigentum des Auftragnehmers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Auftraggebers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Auftragnehmer übergeht. Der Auftraggeber verwahrt das (Mit-)Eigentum des Auftragnehmers unentgeltlich. Ware, an der dem Auftragnehmer (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
    • Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Auftraggeber bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Auftragnehmer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
    • Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Auftraggeber auf das Eigentum des Auftragnehmers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Auftragnehmer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Auftragnehmer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Auftraggeber.
  2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

§ 10 Zahlung

  1. Die Zahlung erfolgt in der Regel per Bar-Nachnahme ohne Abzug. Bei Nachnahmelieferungen entstehen zusätzliche Kosten i.H.v. 6,00 Euro zzgl. UST. Nachnahmegebühr. Wird die Annahme verweigert, so erhebt der Auftragnehmer eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 20,00 Euro zzgl. UST. Beide Seiten haben jedoch die Möglichkeit, einen konkreten Schaden nachzuweisen, der dann zugrunde gelegt wird. Die Ware wird unabhängig davon in Rechnung gestellt.
  2. Soweit aufgrund schriftlicher Vereinbarung nicht per Nachnahme gezahlt werden muss oder andere Vereinbarungen getroffen wurden, sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  4. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
  5. Bei allen Aufträgen kann eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherstellung durch Bankbürgschaft oder Kreditkarte verlangt werden.
  6. Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, ab Verzug Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Zinsschadens durch den Auftragnehmer ist zulässig.
  7. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsabschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen, Ware zurückzubehalten und die Weiterarbeit einzustellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn sich der Auftraggeber mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
  8. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
  9. Ansprüche gegen den Auftragnehmer sind nicht abtretbar.
  10. Die Bearbeitung von Aufträgen, die per Vorkasse bestellt werden, kann der Auftragnehmer so lange unbearbeitet belassen, bis ein Zahlungseingang verzeichnet wird.

§ 11 Abrechnungen, Genehmigungen und Änderungen
Die vom Auftragnehmer erstellten Rechnungen erfolgen unter dem Vorbehalt etwaiger Irrtümer. Der Auftragnehmer kann bis spätestens vier Wochen nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber eine neue, berichtigte Rechnung erstellen. Vier Wochen nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber gilt die Rechnung von diesem als genehmigt, es sei denn, sie wird innerhalb dieser Frist schriftlich unter Angabe der beanstandeten Rechnungsposition dem Auftragnehmer gegenüber gerügt. Nach Ablauf der Vier-Wochen-Frist ist eine Änderung der Rechnung ausgeschlossen. Dies gilt auch für gewünschte Änderungen des Rechnungsempfängers oder der Rechnungsanschrift. Die Vier-Wochen-Frist berührt nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge innerhalb vereinbarter kürzerer Fristen.

§ 12 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
Der Auftraggeber haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.

§ 13 Handelsbrauch und Copyright

  1. Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithographien oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
  2. Für vom Auftragnehmer im Kundenauftrag erbrachte Leistungen, insbesondere an graphischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts usw. behält dieser sich alle Rechte vor (Copyright). Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über.

§ 14 Geheimhaltung
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

§ 15 Daten und Auftragsunterlagen

  1. Die vom Auftraggeber aufgrund des Geschäftsvorfalls erhaltenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung im Hause des Auftragnehmers gespeichert.
  2. Alle vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Unterlagen und Gegenstände, insbesondere Vorlagen, Daten und Datenträger, werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes hinaus archiviert. Sollen diese Unterlagen und Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen. Eine Haftung durch den Auftragnehmer für Beschädigung oder Verlust aus welchem Grund ist ausgeschlossen.
  3. Das Recovern archivierter Daten, d. h. die Suche der Daten im Archiv, ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für die weitere Bearbeitung wird mit 20,00 Euro zzgl. UST. für jeden archivierten Druckauftrag berechnet.
  4. Der Versand von Daten oder Auftragsunterlagen an den Auftraggeber oder einen Dritten erfolgt gegen Entgelt. Dieses beträgt je Sendung pauschal 10,00 Euro zzgl. UST. sowie Fracht-und/oder Kurierkosten.

§ 17 Haftung

  1. Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
  2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter, sowie Ansprüche auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein vom Auftragnehmer garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Auftraggeber gegen solche Schäden abzusichern.
  3. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens des Auftragnehmers entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  4. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 18 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Tostedt ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
  3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.